Im Prinzip können sich alle Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildiener, geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose und Pflegebedürftige die Zusatzpensionsabsicherung der Riester Rente zunutze machen, wenn sie in die gesetzliche Altersversicherung einzahlen.Dabei muss eine monatliche Rate in einer gewissen Höhe bezahlt werden, die als lebenslange Absicherung dient. Diese Beiträge sind einkommensabhängig. Ebenso ist es möglich, mit den Beiträgen für einige Zeit auszusetzen, ohne dabei Verluste zu erzielen.
Diese Form der Altersvorsorge ist freiwillig, hat jedoch die Voraussetzung, dass die Antragsteller uneingeschränkt steuerpflichtig und rentenversicherungspflichtig sind.
Außerdem muss der Förderberechtigte einen Eigenanteil mit einbringen, damit der Erhalt einer staatlichen Zulage gesichert ist. Um den Eigenanteil bei der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen, wurden 2.100 Euro festgelegt, die der Zusatzpensions-Versicherte selbst als jährlichen Eigenanteil bezahlen muss. Wer Kinder hat, erhält pro kindergeldberechtigten Kind einen Betrag von 185 Euro für seine Kinder.