Die Möglichkeit der Übernahme eines Leasingvertrages bietet Anbietern als auch Interessenten eine Alternative zum sonst üblichen Fahrzeugerwerb. Wer den Vertrag übernimmt, profitiert von der geringeren Laufzeit und den deutlich niedrigeren Kosten für ein Fahrzeug. Beide Seiten können dadurch finanzielle Einsparungen für sich registrieren. Jedoch sollte vor Vertragsübernahme unbedingt eine fachmännische Überprüfung der Vertragsinhalte als auch des Fahrzeuges auf Mängel hin erfolgen. Ohne eine solche Kontrolle und umfassende Informationen im Vorfeld sollte eine Übernahme nicht erfolgen.
Nach der Aufnahme des Kontaktes von demjenigen, der den Vertrag abgegeben will, und demjenigen, der ihn übernehmen wird, werden alle inhaltlichen Daten an die Bank übergeben, bei der der Vertrag läuft. Die Zahlfähigkeit des Interessenten wird eingehend geprüft und erst nach dieser Zustimmung kann der Vertrag überschrieben werden. Die dafür anfallende Gebühr ist vom Anbieter zu tragen, anschließend ist er des Vertrages entbunden. Die Übertragung der Daten werden an die Zulassungsstelle des neuen Leasingnehmers übermittelt und von dort erfolgt die Anmeldung. Sind diese Schritte eingeleitet, legen beide Parteien die Übergabe fest. Bei dieser Übergabe sollte unbedingt ein Sachverständiger anwesend sein, um genaue Protokolle über den Zustand des Fahrzeuges festhalten zu können. Die eventuellen Schäden müssen vom Anbieter ausgeglichen werden.
Viele dieser Verträge werden im Internet zum Kauf angeboten. Auch unter Bekannten werden solche Verträge häufig überschrieben. Dennoch oder gerade dann ist auf die genaue Einhaltung der rechtlichen Schritte zu achten, sollen nachfolgende Schwierigkeiten vermieden werden. Als Alternative zum Autokauf können bei der Übernahme solcher Verträge für beide Parteien finanzielle Vorteile entstehen. Daher sollten Interessierte sich im Vorfeld ausreichend informieren, Angebote vergleichen und gegebenenfalls verhandeln, um ein Fahrzeug zu übernehmen, dessen Gesamtzustand die noch andauernde Laufzeit des Vertrages rechtfertigt. Eine Kontrolle des Leasinggegenstandes, der meistenteils ein Fahrzeug ist, sollte zwingend durchgeführt werden.